Sonntag, 06. Oktober 2024
Notruf: 112

Ehrenabteilung

Gemäß der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (VO FF) treten Feuerwehranghörige in die Ehrenabteilung über, wenn sie die Regelaltersgrenze (zzt. 67 Jahre) erreicht haben, aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr einsatztauglich sind oder aus persönlichen oder sonstigen Gründen. Die Kolleg:innen der Hauptamtlichen Wachen treten derzeit gem. dem Gesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes (LBG) NRW mit 60 Jahren in den Ruhestand.

Da die meisten ehrenanamtlichen Mitglieder bereits in jungen Jahren in die Feuerwehr eingetreten sind, können sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktiven Dienst auf eine sehr lange Dienstzeit zurückblicken. Im Verlauf der Jahre wird die Feuerwehr meist ein fester Bestandteil des Lebens, wodurch sich enge Freundschaften bilden. Durch die vielen gemeinsamen, zum Teil auch dramatischen dienstlichen Erlebnisse entsteht ein hohes Maß an Zusammengehörigkeit und Kameradschaft. Damit mit der „Versetzung in den Ruhestand“ diese Zusammengehörigkeit nicht abbricht, nehmen die Mitglieder der Ehrenabteilung wie zu ihrer aktiven Zeit am kameradschaftlichen und gesellschaftlichen Leben der Feuerwehr teil. Gemeinsame Ausflüge oder Einladungen gehören ebenfalls dazu, welche sowohl auf kommunaler als auch auf Kreisebene stattfinden. Im Rhein-Erft-Kreis sind zur Zeit rund 800 Personen Mitglied in einer der zehn Ehrenabteilungen.