Einsatzdienst
Nach dem „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz“ (BHKG) sind die Kommunen im Kreis verpflichtet eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung für den Brandschutz und die Hilfeleistung zu unterhalten.
In allen zehn Kommunen im Kreis wird dies durch ehrenamtliche Kräfte sichergestellt. Mit Außnahmen der Städte Bedburg und Eldorf unterhalten die Kommune zusätzlich eine hauptamtlich besetzte Feuerwache.
Die Freiwillige Feuerwehr ist in Deutschland die einzige kommunale Einrichtung, die ehrenamtlich hoheitliche Pflichtaufgaben wahrnimmt!
Insgesamt versehen rund 2.400 Frauen und Männer ihren Dienst in einer der zehn Feuerwehren im Rhein-Erft-Kreis.