Donnerstag, 21. November 2024
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Sterbekasse

Die Feuerwehr-Sterbekasse ist eine freiwillige Leistung des Kreises und der Städte um den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Rhein-Erft-Kreis im Todesfall ein letztes Mal Dank und Anerkennung für ihr ehrenamtliches Engagement auszusprechen. Im Landkreis Bergheim/ Erft existierte die Feuerwehrsterbekasse bereits seit 1910. Sie wird seit 1939 durch den Kreis verwaltet, der die Gelder als Sondervermögen treuhänderisch verwaltet und auf Antrag die Auszahlung an die Angehörigen vornimmt. Nach der kommunalen Neugliederung wurde sie für alle Feuerwehren im Rhein-Erft-Kreis weitergeführt. Im Todesfall eines Feuerwehrangehörigen (Einsatzabteilung oder Ehrenabteilung) erhalten die Angehörigen aus dieser Kasse ein einmaliges Sterbegeld von € 766,94 (DM 1500,-).

Bis zum Jahr 2006 haben die kreisangehörigen Städte jeweils € 3,68 (DM 7,20) je Feuerwehrangehörigem in die Sterbekasse eingezahlt. Die hierdurch zufließende Gesamtsumme  wurde jährlich durch den Kreis um 100 % aufgestockt (verdoppelt). Da am 31.12.2006 ein Vermögensbestand von € 189.897,51 vorhanden war, hat man die Sterbekasse seinerzeit beitragsfrei gestellt um zunächst diesen Geldbestand abzubauen. Dieser Geldbestand ist aktuell fast abgebaut. 

Nach Beratung mit den Leitern der Feuerwehren möchten wir die Sterbekasse auch über das Jahr 2022 weiterzuführen und gleichzeitig die Auszahlungssumme anzupassen. Unser Vorschlag ist es die Auszahlungssumme auf € 2000,- zu erhöhen. Die Feuerwehr-Sterbekasse ist ein wichtiger Baustein zur Förderung des Ehrenamtes in den Freiwilligen Feuerwehren im Rhein-Erft-Kreis. Eine solche Einrichtung nach über 100 Jahren auslaufen zu lassen, während andererseits überall nach Möglichkeiten zur Förderung des Ehrenamtes gesucht wird, wäre paradox.