Samstag, 27. Juli 2024
Notruf: 112

Kreisfeuerwehrbereitschaft

Gemäß dem Konzept für die Vorgeplante überörtliche Hilfe im Brandschutz und der Hilfeleistung durch die Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (VüH-Feu NRW) stellen die örtlichen Einheiten zur Gefahrenabwehr aus dem Rhein-Erft-Kreis sowie der Stadt Köln die Bezirksbereitschaft 3 des Regierungsbezirks Köln.

Bei außergewöhnlichen Schadensereignissen wird immer wieder eine große Anzahl feuerwehrtechnischer Einheiten benötigt. Wenn zur Gefahrenabwehr die örtlichen Einheiten nicht mehr in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, werden sie in der Regel von Kräften aus benachbarten Kommunen unterstützt (gegenseitige Hilfe). Jederzeit können aber auch dermaßen außergewöhnliche Ereignisse eintreten, bei denen zur Abwehr der Gefahr auch diese zusätzlichen Kräfte quantitativ nicht ausreichen (insbesondere bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen), da anderenfalls in den benachbarten Gebietskörperschaften ein Grundschutz nicht mehr sichergestellt werden kann. Um der zuständigen Einsatzleitung in diesen Fällen dennoch weitere Einheiten zur Verfügung stellen zu können, wurde in Nordrhein-Westfalen auf Bezirksebene das Konzept der vorgeplanten überörtlichen Hilfe im Feuerschutz entwickelt. Dieses Konzept ermöglicht es den Kommunen, sich gegenseitig schnell, koordiniert und landesweit vergleichbar mit einer großen Anzahl an Kräften unterstützen zu können, ohne den Grundschutz im eigenen Verantwortungsbereich zu gefährden.

Die Bezirksbereitschaften werden nur im Bedarfsfall und in Abhängigkeit von der eigenen Einsatzlage zusammengezogen. Sie sollen nicht nur innerhalb des eigenen Bezirks, sondern auch bezirksübergreifend und außerhalb Nordrhein-Westfalens eingesetzt werden können. Daher sind sie so zusammengesetzt, dass die Bezirksbereitschaften autark einsetzbar sind.

Eine Bezirksbereitschaft (BezBer) besteht aus der Bezirksbereitschaftsführung, vier Löschzügen (Standardzüge) und einem Logistikzug. In einem der Löschzüge kann, auf Anforderung der zuständigen Einsatzleitung und in Abstimmung mit der entsendenden Stelle, ein Sonderfahrzeug z.B. ein Hubrettungsfahrzeug (DLK) zusätzlich mitgeführt werden. Die Löschzüge können, in Abstimmung mit der anfordernden Stelle, als Ergänzung durch max. ein zusätzliches Fahrzeug erweitert werden.

Bei Einsätzen mit einer Einsatzdauer bis zu 24 Stunden (Einsatzart a) soll eine Bezirksbereitschaft zwei Stunden nach Alarmierung durch die Bezirksbereitschaftsleitstelle marschbereit sein.

Bei Einsätzen mit mehr als 24 Stunden Einsatzdauer (Einsatzart b) soll eine Bezirksbereitschaft innerhalb von 12 Stunden nach Alarmierung durch die Bezirksbereitschaftsleitstelle marschbereit sein. Durch Auslösen von Bereitschaftsstufen durch die zuständige Bezirksregierung bzw. das für Innere zuständige Ministerium kann die Marschbereitschaft ggf. schneller hergestellt werden.